top of page
dots blue_edited.jpg

 Sold Out ! 

Wow... das ging wieder mal schnell, alle Stände sind vergeben! Falls du doch noch dabei sein willst, lass dich nicht entmutigen und lass dich auf die Warteliste setzen .... wir melden uns dann!

Schön, dass du dabei sein möchtest! Verkaufsstände (eine Verkaufsfläche von 3x3m) können bis zum 20.10.2024 reserviert werden. Die Standkosten betragen 15 Euro. Für deinen Verkaufsstand stellen wir dir einen Tisch zur Verfügung, der dich schon an deinem Verkaufsplatz erwarten wird (den du benutzen kannst aber nicht musst). 

Kleiderständer, Sitzgelegenheit, Spiegel etc. müssen selbst mitgebracht werden. Ob du deinen Stand alleine oder mit einer Freundin betreiben willst, überlassen wir dir.

Außerdem empfehlen wir dir, einen Pavillon mitzubringen, um "deine eigene kleine Boutique" einrichten zu können. Du wertest so das Einkaufserlebnis für dich selbst, als auch für das gesamte Event enorm auf und die Kundinnen stöbern so erfahrungsgemäß lieber.

 

Weitere Informationen erhältst du mit deiner Anmeldebestätigung.

do's and dont's

 
Was darf verkauft werden?
 

Grundsätzlich sind alle Marken erlaubt, jedoch solltest du darauf achten, dass deine Artikel modisch und in guter Qualität sind. Bitte achte vor allem darauf, dass deine Sachen sauber und frei von Schäden sind. Wir freuen uns, wenn du mit einem toll gestalteten Verkaufsstand zu einer einzigartigen Atmosphäre beiträgst. So, wie du selbst gerne einkaufen gehst, so wähle deine Artikel aus und gestalte deinen Stand. Präsentiere deine Schätze auffällig und maximiere so deine Gewinne!

Gern gesehen sind:
 
  • Kleidung

  • Schuhe

  • Schmuck

  • Hüte, Kappen

  • Taschen

  • Schals, Mützen, Tücher

  • Sonnenbrillen

  • Gürtel 

  • besondere Dekoschätze​​

 
Bitte nicht:
 
  • Unterwäsche

  • Socken, Strümpfe

  • Haushaltswaren

Was noch?

 

Eine Haftung für Diebstahl, für Schäden und Verluste einer/s Teilnehmer:in oder Besucher:in wird nicht übernommen.

Jede/r Teilnehmer:in haftet für die von ihm/r verursachten Personen- und Sachschäden in voller Höhe. 

Aus nicht verschuldeten bzw. zwingenden Gründen oder bei höherer Gewalt sind die Veranstalter berechtigt, die Marktbedingungen und -zeiten zu verändern. Der/die Teilnehmer:in hat in solchen begründeten Ausnahmefällen weder Anspruch auf Rücktritt noch auf Schadenersatz. 

Bei Ausfall oder Verlegung des Veranstaltungstermins bestehen keine Regressansprüche gegen den Veranstalter.

VERKÄUFERin WERDEN

bottom of page